Einnahmen aus der Maschinenringtätigkeit sind bei den Verbandsmitgliedern als landwirtschaftliche Betriebseinnahmen zu buchen und gegebenenfalls auch als solche zu versteuern. Das gleiche gilt für Entschädigungen des Verbandes für Obleute, das Abschmieren, Reparaturen an Verbandsmaschinen und Wegezeiten mit Verbandsmaschinen.
Telefon: 06422 922074
Fax: 06422 922073
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Der Wasser- und Bodenverband bietet einen „Planiermeister“ an.
Dies ist ein Gerät zur Einebnung von Wildschweinschäden im Grünland.
Gleichzeitig kann man Grassamen zur Wiederansaat ausbringen.
Bei Interesse bitte auf der Geschäftsstelle melden. Abrechnung erfolgt nach Einsatzstunden.
Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 7106-133
Telefax: 06172 7106-222
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geben Sie die Proben bitte nur in der Geschäftsstelle ab.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass auch Verbandsmitglieder bei anderen Mitgliedern komplette Arbeitsleistungen mit Verbandsmaschinen und eigenen Maschinen im Verband erledigen können, wenn dafür Bedarf besteht. Wenn Sie Interesse haben, bei anderen Verbandsmitgliedern tätig zu werden, dann wenden Sie sich bitte unter Angabe der angebotenen Leistungen an die Geschäftsstelle.
Bitte erfragen Sie bei den Obleuten verbindlich, wann und wie Sie regelmäßig erreichbar sind, damit nicht Maschinen ungenutzt stehen bleiben, nur weil der Obmann nicht da ist.
(Entweder Handy oder feste Zeiten vereinbaren)
Bitte beachten:
Jede Maschinennutzung sofort dem Obmann melden.
Ein zusätzliches Sägerät wird die Nachfrage nach Sätechnik in 2022 etwas entspannen. Die Standorte entnehmen sie bitte der „Maschinenliste der Verbandsmaschinen“.
(nur für registrierte Mitglieder)
Bitte frühzeitig anmelden!
Darüber hinaus wurde der WBV zusätzlich mit der Umsetzung der Maßnahmen aus den Wasserrahmenrichtlinien der EU betraut. Entsprechende Verträge wurden im Dezember 2010 mit dem Regierungspräsidium Gießen für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Begründet durch diese zusätzlichen Aufgaben im Projekt hat der Verbandsvorsteher die Projektleitung der „Gewässerschonenden Beratung“ übernommen.
Im Rahmen dieser Beratung wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Ländlicher Raum beim Landrat des Kreises, dem Landesbetrieb für Landwirtschaft Hessen in Kassel, LLH, sowie allen anderen berufsständigen Organisationen gepflegt. Besonders im Hinblick auf die Düngeverordnung, die Umweltgesetzgebung und bei Auflagen in Wasserschutzgebieten ist diese zusätzliche Beratung für die Landwirtschaft im Kreisgebiet sehr vorteilhaft.
Es besteht weiterhin für alle Verbandsmitglieder die Möglichkeit folgende Dienstleistungen über das Beratungsprojekt in Anspruch zu nehmen:
Interessenten setzen sich bitte direkt mit Frau Fischer oder Herrn Rhiel (Tel. Nr. 06422/922074) in Verbindung.
Dies spart der Geschäftsleitung unheimlich viel Zeit und dem Verband Geld und Porto.
Sie können dann ihre Rechnung selbst ausdrucken.
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Bitte die Deklarierung in den Bestelllisten beachten !
Wenn Verbandsmitglieder selber nicht mehr dreschen können oder wollen, können andere Landwirte diese Arbeit übernehmen. Abgerechnet wird dann direkt zwischen den Landwirten.
(Siehe Beitragsordnung: Verrechnungssatz für Mähdrescherfahrer)
Klingen können von den Mitgliedern in der Verbandswerkstatt zum Selbstkostenpreis bezogen werden.
Sollten Sie, aus welchem Grund auch immer, falsch belastet worden sein, rufen Sie bitte an. Dann erfolgt nach Prüfung sofort eine Korrektur.
Einige Maschinenstandorte wurden aus Gründen der Anschaffung von Neumaschinen, Maschinenauslastung und der Mitgliederwünsche verändert. Beachten Sie bitte die Veränderungen im Rundschreiben 2014/1
Der Abschiebewagen der MR-Hessen GmbH wurde in 2011 übernommen und kann über die Geschäftsstelle in Radenhausen bestellt werden. Sollte der Abschiebewagen vermietet sein, so kann in jedem Fall über die Maschinenringvermittlung noch eine zusätzliche Mulde für die Silagebergung vermittelt werden.
Alle bis zur Verbandsversammlung 2022 schriftlich vorgelegten Änderungen Ihrer Betriebs- und Mitgliederdaten werden bei den Beitragsabrechnungen für 2023 berücksichtigt. Die diesem Rundschreiben beigefügten Betriebsbögen werden ausgefüllt der Geschäftsstelle übergeben. Mitgliedsveränderungen melden Sie bitte sofort schriftlich an die Geschäftsstelle.
Anträge zur Verringerung oder Ausweitung der Maschinennutzung sind in schriftlicher Form der Verbandsgeschäftsführung zu melden. Der Vorstand beschließt über die Anträge.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen alle Personen oder Betriebe, die Rechnungen ausstellen, ihre Steuernummer auf den Rechnungen ausweisen. Im Falle der Gutschrift muss der Aussteller der Gutschrift die Steuernummer des Empfängers auf der Gutschrift ausweisen.
Teilen Sie dem Verband deshalb schriftlich Ihre Steuernummer mit !!!
Für Leistungen von Maschinen, die erst nach den 10.12.2023 zur Abrechnung vorgelegt werden, gibt es keine Obmannentschädigung mehr.
Für Leistungen von Maschinen, die erst nach den 10.12.2022 zur Abrechnung vorgelegt werden, gibt es keine Obmannentschädigung mehr.
Der WBV-Marburg hat mit der Anwaltssozietät
Halm & Preßer, Lutherstr. 14, 66538 Neunkirchen einen Beratervertrag geschlossen.
Leistungsumfang:
Der WBV und seine Mitglieder haben Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch die Anwaltssozietät
in allen Rechtsfragen. Die Beratung umfasst eine einmalige mündliche oder schriftliche Erstberatung oder eine einmalige Auskunft in einer Angelegenheit ohne
Schriftverkehr und Besprechung mit dem Anspruchsgegner i.S.d. Nr. 2102 RVG. Nicht erfasst sind Angelegenheiten, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen.
Tel.: 06821/9210-0 (Sekretariat: -98 oder -99)
Fax: 06821/921050
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, teilen Sie bitte mit, dass Sie Mitglied im Wasser- und Bodenverband Marburger Land sind.
Im besonderen Maße sind die Miststreuer und Güllefässer davon betroffen. Ich weise darauf hin, dass gerade bei den Miststreuern die Reparaturanfälligkeit von dem Reinigungszustand (Kratzbodenketten und Walzen) sehr stark abhängig ist und die Einsatzfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Eine wichtige Funktion und Aufgabe kommt hierbei auf die Maschinenobleute zu. Die Obleute sollten strikt darauf achten, dass die Mitglieder sich an die Regeln der beschlossenen Geschäfts- und Benutzungsordnung halten.
Das Pressen und das Wickeln von Rundballensilage ist aus organisatorischen
Gründen in der Regel nur in Absprache mit den genannten Obleuten
termingerecht möglich.
Die oben genannten Pressen können nur mit Netzbindegarn betrieben werden. Das Netzbindegarn wird vom Verband bereitgestellt und bei der Abrechnung der Ballen mit abgerechnet
Schlaggenaue Aufzeichnungen über erfolgte Düngergaben (Stand 01.09.2020)
Dokumentation der Weidehaltung (Rückseite)
Landkreis Marburg-Biedenkopf, -Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Unabhängig von der Betriebsgröße müssen diese Aufzeichnungen bis 2 Tage nach der Düngung erstellt worden sein.
Die Dokumentation der Weidehaltung muss nach der Weidesaison erfolgen.
Wir setzen zwei automatische Spalt-Sägekombinationen zur Brennholzbereitung ein.
Diese Maschinen stehen allen Verbandsmitgliedern zur Verfügung und werden von Herrn Uwe Koch (Herzhausen, 0171/1219609) und der Geschäftsstelle (06422/922070) eingeteilt.
Vor der Nutzung der Maschine ist eine Einweisung erforderlich!
Für das Jahr 2023 gelten folgende Arbeitszeiten:
• A) in den Monaten Januar, Februar, März und bis 16.April (15.Woche), weiterhin im November und Dezember: montags bis freitags täglich von 07.00 bis 16.00 Uhr.
• B) vom 19.April bis zur Getreideernte und nach Abschluss der Getreideernte bis einschließlich 09. Oktober: montags bis freitags von 07.00Uhr bis 17.30 Uhr, an Samstagen von 08.00 bis 16.00 Uhr.
• C) während der Getreideernte: montags bis freitags von 07.00 bis 20.00 Uhr und samstags und sonntags von 08.00 bis 17.00 Uhr.
Die Werkstatt ist während der oben genannten Arbeitszeiten unter der Telefonnummer 06422/922072 oder auch unter der Funkrufnummer 0160/8857860 und 0171/3350523 erreichbar. Von 9.30 bis 10.00 und von 13.00 bis 13.30 Uhr sind die Mitarbeiter wegen der Frühstücks- und Mittagspause nicht erreichbar.
Die Telefonnummer der Geschäftsstelle: 06422/922070, die Telefaxnummer: 06422/922073; Mobiltelefon: 0160/93959261, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Fischer oder Herr Rhiel von der Gewässerschonenden Beratung zur Verfügung (06422/922074).