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Unsere Maschinenhallen


z. B. im Radenhäuser Feld, mit sieben 5 m breiten sowie 4,50 m hohen Rolltoren an der Zufahrtsseite, die das Rangieren der Mähdrescher erleichtern.

Unsere Werkstatt


Eine unserer vier Hallen beinhaltet eine Reparaturwerkstatt, der außerdem ein gut sortiertes Ersatzteillager angeschlossen ist. Eine leistungsstarke, betriebseigene Werkstatt ist insbesondere zur Erntezeit wichtig, um Ausfallzeiten gering zu halten.
Bei Tätigkeiten der Verbandsmitglieder im Rahmen des Maschinenrings, z.B. Arbeitszeiten beim Mais- und Grashäckseln, sowie Arbeiten mit mitgliedereigenen Maschinen bei anderen Mitgliedern, tritt kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verband ein. Diese Arbeiten sind reine Nachbarschaftshilfen, der Verband vermittelt nur.

Einnahmen aus der Maschinenringtätigkeit sind bei den Verbandsmitgliedern als landwirtschaftliche Betriebseinnahmen zu buchen und gegebenenfalls auch als solche zu versteuern. Das gleiche gilt für Entschädigungen des Verbandes für Obleute, das Abschmieren, Reparaturen an Verbandsmaschinen und Wegezeiten mit Verbandsmaschinen.

Ab sofort steht eine mobile Achslastwaage mit vier Wiegeplatten zur Verfügung.

Damit besteht die Möglichkeit z.B. Miststreuer VOR ORT zu verwiegen, um die Menge des ausgebrachten Wirtschaftdüngers zu erfassen.

Bei Interesse bitten wir um Terminvereinbarung.

Tel. 06422/922074
Im Arbeitsgebiet "Gewässerschonende Beratung" sind Frau Susanne Fischer und Herr Markus Rhiel tätig. Das Büro befindet sich in der Verbandsgeschäftsstelle und ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, am Freitag bis 13.30 Uhr besetzt und fernmündlich unter der Telefonnummer 06422 922074, über Fax 06422 922073 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

Telefon: 06422 922074
Fax: 06422 922073
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Sie Interesse an einer Aushilfstätigkeit in den Bereichen der Gras-, Mais- und Getreideernte haben, dann setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsführung des Verbandes in Verbindung.
Wünsche zur Beendigung oder Veränderung in allen Bereichen der Nutzung von Verbandsmaschinen sind immer in schriftlicher Antragsform rechtzeitig vor Jahresbeginn dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen. Alle bisher vorgelegten Veränderungen in Form von Ausscheiden von Flächen, Zugang von Flächen und Veränderung durch Betriebsübergaben werden bei der Maschinennutzung im Jahr 2022 berücksichtigt. Ausscheiden von Nutzungsverpflichtungen sind aber im Jahr 2022 nur noch möglich, wenn entsprechende Ersatzflächen oder Ersatznutzungen zur Verfügung stehen. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Ersatzflächen dann aufnahmebeitragsfrei in den Verband aufgenommen werden. Das Gleiche trifft für Flächen zu, die verpachtet oder verkauft werden. Die Mitgliedschaft kann dann auf den Übernehmer übergehen. Der Vorstand entscheidet im Einzelfall.


Der Wasser- und Bodenverband bietet einen „Planiermeister“ an.

Dies ist ein Gerät zur Einebnung von Wildschweinschäden im Grünland.

Gleichzeitig kann man Grassamen zur Wiederansaat ausbringen.

Bei Interesse bitte auf der Geschäftsstelle melden. Abrechnung erfolgt nach Einsatzstunden.

Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH

Taunusstraße 151

61381 Friedrichsdorf

 

Telefon: 06172 7106-133

Telefax: 06172 7106-222

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.betriebshilfe-hessen.de

Der Dachverband hat durch eine Rahmenvereinbarung mit dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Kassel für seine Mitgliedsverbände erhebliche Preisnachlässe für Bodenproben ausgehandelt. Den Preis für die Bodenuntersuchung nach Grundnährstoffen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung des Verbandes.

Geben Sie die Proben bitte nur in der Geschäftsstelle ab.

Neben der Verbandsaufgabe, Maschinen für seine Mitglieder zu beschaffen, werden auch Maschinen und Arbeitskraft der Mitglieder, im Rahmen der Verbandsaufgabe Maschinenring, an andere Mitglieder vermittelt. Wenn Sie an diesem Angebot Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Die Abrechnung dieser Arbeiten erfolgt grundsätzlich über den Verband nach den hessischen Verrechnungssätzen für "Überbetriebliche Maschinenarbeit in Hessen", sowie nach den in der Gebührenordnung des Verbandes vorgesehenen Abrechnungsmodalitäten.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass auch Verbandsmitglieder bei anderen Mitgliedern komplette Arbeitsleistungen mit Verbandsmaschinen und eigenen Maschinen im Verband erledigen können, wenn dafür Bedarf besteht. Wenn Sie Interesse haben, bei anderen Verbandsmitgliedern tätig zu werden, dann wenden Sie sich bitte unter Angabe der angebotenen Leistungen an die Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie die Abgabetermine der Kostenbeitragsbücher und melden Sie Ihre jeweilige Maschinennutzung rechtzeitig den Obleuten, damit die Geschäftsführung fristgerecht abrechnen kann. Verzögerungen gehen nicht nur zu Lasten der Obleute, sondern behindern die ganze Geschäftstätigkeit des Verbandes.

Bitte erfragen Sie bei den Obleuten verbindlich, wann und wie Sie regelmäßig erreichbar sind, damit nicht Maschinen ungenutzt stehen bleiben, nur weil der Obmann nicht da ist.

(Entweder Handy oder feste Zeiten vereinbaren)

Bitte beachten:

Jede Maschinennutzung sofort dem Obmann melden.

Unter Betreuung der „gewässerschonenden Beratung“ bieten wir wieder den gemeinsamen Bezug von Grassamen zur Grünlandnachsaat an.

Ein zusätzliches Sägerät wird die Nachfrage nach Sätechnik in 2022 etwas entspannen. Die Standorte entnehmen sie bitte der  „Maschinenliste der Verbandsmaschinen“.

(nur für registrierte Mitglieder)

Bitte frühzeitig anmelden!

Die grundwasserschonende landwirtschaftliche Beratung für Landwirte wird weiterhin angeboten. Die Kooperationsverträge mit Neustadt (Speckswinkel), Stadtallendorf (Erksdorf) und Münchhausen (Simtshausen) werden weiterhin betreut.

Darüber hinaus wurde der WBV zusätzlich mit der Umsetzung der Maßnahmen aus den Wasserrahmenrichtlinien der EU betraut. Entsprechende Verträge wurden im Dezember 2010 mit dem Regierungspräsidium Gießen für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Begründet durch diese zusätzlichen Aufgaben im Projekt hat der Verbandsvorsteher  die Projektleitung der „Gewässerschonenden Beratung“ übernommen.

Im Rahmen dieser Beratung wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Ländlicher Raum beim Landrat des Kreises, dem Landesbetrieb für Landwirtschaft Hessen in Kassel, LLH, sowie allen anderen berufsständigen Organisationen gepflegt. Besonders im Hinblick auf die Düngeverordnung, die Umweltgesetzgebung und bei Auflagen in Wasserschutzgebieten ist diese zusätzliche Beratung für die Landwirtschaft im Kreisgebiet sehr vorteilhaft.

Es besteht weiterhin für alle Verbandsmitglieder die Möglichkeit folgende Dienstleistungen über das Beratungsprojekt in Anspruch zu nehmen:

  • Erstellung von Düngebilanzen (Betriebs- oder Schlagbilanzen)
  • Koordination der Beprobung der Böden (Bodenproben) auf Grundnährstoffe und Reststickstoff; (Bohrstöcke und Bodenprobenkästchen erhalten Sie in der Geschäftsstelle)
  • Untersuchung von Wirtschaftsdüngern
  • Beratung bei Wirtschaftsdüngerverteilung
  • Düngeempfehlungen für Stickstoff mittels N-Tester und Nitrachek (Pflanzensaftanalyse)
  • Hilfestellung und Beratung zu Fragen von Kooperationen in Wasserschutzgebieten;
  • Berechnung von Lagerstättenbedarf für Wirtschaftsdünger
  • Vermittlung von Lagerkapazitäten und Wirtschaftsdünger zwischen Landwirten
  • Ausschreibung und gemeinsamer Bezug von Zwischenfrucht- und Grünlandsaatgut

Interessenten setzen sich bitte direkt mit Frau Fischer oder Herrn Rhiel (Tel. Nr. 06422/922074) in Verbindung.

Für dieses Verfahren besteht eine Zusammenarbeit mit dem Lohnunternehmer Sack in Gemünden und dem Verbandsmitglied Franz in Oberweidbach. Im Bedarfsfalle melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle.
Da wir ein neues Abrechnungsprogramm haben, besteht die Möglichkeit, alle Rechnungen per Email zu verschicken, wenn eine Adresse bei dem jeweiligen Mitglied hinterlegt ist.

Dies spart der Geschäftsleitung unheimlich viel Zeit und dem Verband Geld und Porto.

Sie können dann ihre Rechnung selbst ausdrucken.

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Es kann wieder Düngekalk im Rahmen der Betriebsmittelausschreibung über den Verband bezogen werden.

Bitte die Deklarierung in den Bestelllisten beachten !

Beim Wasser- und Bodenverband ist ein Kettenschärfgerät für den Sägespaltautomaten verfügbar.

Interessierte Mitglieder melden sich bitte bei uns.
Der Verband vermittelt auf Wunsch Mähdrescherfahrer im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

Wenn Verbandsmitglieder selber nicht mehr dreschen können oder wollen, können andere Landwirte diese Arbeit übernehmen. Abgerechnet wird dann direkt zwischen den Landwirten.

(Siehe Beitragsordnung: Verrechnungssatz für Mähdrescherfahrer)

Vor der Getreideernte werden vom Verband Mähdrescherfahrerschulungen angeboten. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Mähdrescherobmann an. Mitglieder der Mähdruschgruppen, die einen neuen Mähdrescher erhalten, werden zum Schulungstermin eingeladen, die Teilnahme dazu ist Pflicht. Eine Anmeldung in diesen Fällen erübrigt sich daher. Allen anderen Mähdrescherobleuten werden die Termine der Fahrerschulungen rechtzeitig bekannt gegeben. Fragen Sie bitte dort nach. Sie werden dann vom Obmann informiert.
Die Mähwerke werden ohne Klingen weitergegeben.

Klingen können von den Mitgliedern in der Verbandswerkstatt zum Selbstkostenpreis bezogen werden.

Der Verband rechnet nach Maßgabe der Beitragsordnung alle Beiträge im Lastschriftverfahren ab. Dabei wird seitens des Verbandes eine genaue und differenzierte Maschinenabrechnung erstellt, die dem Mitglied auf seinem Kontoauszug oder mit einem zusätzlichen Beleg ausgedruckt und damit zur Verfügung gestellt wird. Es ist dabei ganz eindeutig erkennbar, wie sich die angeforderten Beträge zusammensetzen. Wird Ihnen von Ihrer Bank eine solche Abrechnung nicht zur Verfügung gestellt, dann fordern Sie diese Abrechnung bitte bei der Bank an. Dieses Abrechnungsverfahren ist Bestandteil der Beitragsordnung und so in dieser Form von den Mitgliedern beschlossen.

Sollten Sie, aus welchem Grund auch immer, falsch belastet worden sein, rufen Sie bitte an. Dann erfolgt nach Prüfung sofort eine Korrektur.

Unsere Website beinhaltet eine komplette Maschinenliste des Verbandes . (nur für Mitglieder)

Einige Maschinenstandorte wurden aus Gründen der Anschaffung von Neumaschinen, Maschinenauslastung und der Mitgliederwünsche verändert. Beachten Sie bitte die Veränderungen im Rundschreiben 2014/1

Der Verband bietet wieder einen Mietschlepper mit Frontlader an.

Der Abschiebewagen der MR-Hessen GmbH wurde in 2011 übernommen und kann über die Geschäftsstelle in Radenhausen bestellt werden. Sollte der Abschiebewagen vermietet sein, so kann in jedem Fall über die Maschinenringvermittlung noch eine zusätzliche Mulde für die Silagebergung vermittelt werden.

Alle bis zur Verbandsversammlung 2022 schriftlich vorgelegten Änderungen Ihrer Betriebs- und Mitgliederdaten werden bei den Beitragsabrechnungen für 2023 berücksichtigt. Die diesem Rundschreiben beigefügten Betriebsbögen werden ausgefüllt der Geschäftsstelle übergeben. Mitgliedsveränderungen melden Sie bitte sofort schriftlich an die Geschäftsstelle.

Anträge zur Verringerung oder Ausweitung der Maschinennutzung sind in schriftlicher Form der Verbandsgeschäftsführung zu melden. Der Vorstand beschließt über die Anträge.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen alle Personen oder Betriebe, die Rechnungen ausstellen, ihre Steuernummer auf den Rechnungen ausweisen. Im Falle der Gutschrift muss der Aussteller der Gutschrift die Steuernummer des Empfängers auf der Gutschrift ausweisen.

Teilen Sie dem Verband deshalb schriftlich Ihre Steuernummer mit !!!
Für Leistungen von Maschinen, die erst nach den 10.12.2023 zur Abrechnung vorgelegt werden, gibt es keine Obmannentschädigung mehr.

 

Die Obleute führen die Kostenbeitragsbücher und sind dafür verantwortlich. Mitglieder, die trotz mehrfacher Aufforderung nur schleppend oder keine Angaben über die Maschinennutzung machen, behindern durch ihr Verhalten eine korrekte Geschäftsführung des Verbandes. Die Obleute haben daher die Anweisung zukünftig nach § 31 der Satzung in den Fällen, wo keine Angaben vorliegen, die Maschinennutzung zu schätzen und dieses dann auf dem Kostenbeitragsblatt zu vermerken! Diese Schätzung kann sich dann auch nach der Dauer der Maschinenabwesenheit vom Standort des Obmanns richten!

Für Leistungen von Maschinen, die erst nach den 10.12.2022 zur Abrechnung vorgelegt werden, gibt es keine Obmannentschädigung mehr.

Der WBV-Marburg hat mit der Anwaltssozietät

Halm & Preßer, Lutherstr. 14, 66538 Neunkirchen einen Beratervertrag geschlossen.

Leistungsumfang:

Der WBV und seine Mitglieder haben Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch die Anwaltssozietät

in allen Rechtsfragen. Die Beratung umfasst eine einmalige mündliche oder schriftliche Erstberatung oder eine einmalige Auskunft in einer Angelegenheit ohne

Schriftverkehr und Besprechung mit dem Anspruchsgegner i.S.d. Nr. 2102 RVG. Nicht erfasst sind Angelegenheiten, die zur Anwendung  ausländischen Rechts führen.

 

Tel.:  06821/9210-0 (Sekretariat: -98 oder -99)

Fax:  06821/921050

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.agrarjurist

 

Um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, teilen Sie bitte mit, dass Sie Mitglied im Wasser- und Bodenverband Marburger Land sind.

Es werden auch im Jahr 2022 entsprechende Betriebsmittelausschreibungen für die Verbandsmitglieder durchgeführt. Bei den Schmierstoffen klären Sie bitte selbst vor der Bestellung, welche Öle mit welcher Spezifikation bei Ihren Schleppern eingesetzt werden müssen. Fragen Sie auch unsere Werkstatt im Bezug auf die Spezifikation der Öle.

Die Mindestabnahme bei Kalk beträgt 25 to, wobei die Lieferung bis Ende Juni erfolgt sein muss. Kreiselmähwerksklingen und Ersatzteile gibt der Verband zum Selbstkostenpreis an seine Mitglieder weiter. Sie können in der Verbandswerkstatt bezogen werden. Ausgeschrieben wird in diesem Jahr auch wieder Netzbindegarn für Rundballen. Die Beschaffung von Netzbindegarn durch die Mitglieder, welche die verbandseigenen variablen Rundballenpressen nutzen, ist aber nicht notwendig, da der Verband die Pressen mit Netz zur Verfügung stellt. Die Netzabrechnung wird dann nach dem jeweiligen Verbrauch der Presse vorgenommen.
Ich bitte nochmals die Maschinen nur gereinigt an andere Mitglieder weiterzugeben. Das gleiche gilt für Maschinen, die in die Werkstatt zur Reparatur gebracht werden. Es ist nicht die Aufgabe der Mitarbeiter in der Werkstatt vor der Reparatur erst eine Grundreinigung der Maschinen vorzunehmen.

Im besonderen Maße sind die Miststreuer und Güllefässer davon betroffen. Ich weise darauf hin, dass gerade bei den Miststreuern die Reparaturanfälligkeit von dem Reinigungszustand (Kratzbodenketten und Walzen) sehr stark abhängig ist und die Einsatzfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Eine wichtige Funktion und Aufgabe kommt hierbei auf die Maschinenobleute zu. Die Obleute sollten strikt darauf achten, dass die Mitglieder sich an die Regeln der beschlossenen Geschäfts- und Benutzungsordnung halten.

Neben den bisher bekannten Maschinenangeboten werden weiterhin komplette Arbeitsverfahren der Silagebereitung mit Rundballen im Rahmen der Maschinenringarbeit angeboten. Im Jahr 2023 kommen ausreichend Rundballenpressen zur Silagegewinnung mit Schneidwerk und Netzbindung zum Einsatz.

Das Pressen und das Wickeln von Rundballensilage ist aus organisatorischen

Gründen in der Regel nur in Absprache mit den genannten Obleuten

termingerecht möglich.

Die oben genannten Pressen können nur mit Netzbindegarn betrieben werden. Das Netzbindegarn wird vom Verband bereitgestellt und bei der Abrechnung der Ballen mit abgerechnet

Schlaggenaue Aufzeichnungen über erfolgte Düngergaben (Stand 01.09.2020)

Dokumentation der Weidehaltung (Rückseite)

Landkreis Marburg-Biedenkopf, -Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

 

Unabhängig von der Betriebsgröße müssen diese Aufzeichnungen bis 2 Tage nach der Düngung erstellt worden sein.

Die Dokumentation der Weidehaltung muss nach der Weidesaison erfolgen.

In der diesjährigen Betriebsmittelausschreibung werden zusätzlich die oben angeführten Produkte angeboten. Für nähere Informationen wenden sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Wir setzen zwei automatische Spalt-Sägekombinationen  zur Brennholzbereitung ein.

Diese Maschinen stehen allen Verbandsmitgliedern zur Verfügung und werden von Herrn Uwe Koch (Herzhausen, 0171/1219609) und der Geschäftsstelle (06422/922070) eingeteilt.

Vor der Nutzung der Maschine ist eine Einweisung erforderlich!

Es ist vorgesehen, für Verbandsmitglieder im Jahr mehrere Ausschreibungen für Dieseltreibstoff durchzuführen.
Gemäß § 58 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserschutzgesetz-WVG) in der Fassung vom 15. Mai 2002, BGBI I.S. 1578, i. V. m. § 5 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Marburger Land“ ist die von der Verbandsversammlung am 31.03.2005 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung am 12.12.2005 vom Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf genehmigt worden. (Siehe Staatsanzeiger Nr.52/2005)

Für das Jahr 2023 gelten folgende Arbeitszeiten:

• A) in den Monaten Januar, Februar, März und bis 16.April (15.Woche), weiterhin im November und Dezember: montags bis freitags täglich von 07.00 bis 16.00 Uhr.
• B) vom 19.April bis zur Getreideernte und nach Abschluss der Getreideernte bis einschließlich 09. Oktober: montags bis freitags von 07.00Uhr bis 17.30 Uhr, an Samstagen von 08.00 bis 16.00 Uhr.
• C) während der Getreideernte: montags bis freitags von 07.00 bis 20.00 Uhr und samstags und sonntags von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Die Werkstatt ist während der oben genannten Arbeitszeiten unter der Telefonnummer 06422/922072 oder auch unter der Funkrufnummer 0160/8857860 und 0171/3350523 erreichbar. Von 9.30 bis 10.00 und von 13.00 bis 13.30 Uhr sind die Mitarbeiter wegen der Frühstücks- und Mittagspause nicht erreichbar.

Regierungspräsident Dr. Lars Witteck und Verbandsvorsteher Werner Metke bei der Vertragsunterzeichnung

„Regierungspräsidium Gießen und der Wasser- und Bodenverband „Marburger Land“ schließen einen Vertrag über die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Landkreis Marburg-Biedenkopf“.

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Die Geschäftsstelle ist in der Regel von 8.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Außerhalb der Geschäftszeiten besteht eine Anrufweiterschaltung auf das Mobiltelefon des Geschäftsführers.

Die Telefonnummer der Geschäftsstelle: 06422/922070, die Telefaxnummer: 06422/922073; Mobiltelefon: 0160/93959261, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Abstimmung mit dem „Fachbereich ländlicher Raum“ werden wir beim Wasser- und Bodenverband die Wirtschaftsdünger- und Lagerkapazitätenbörse weiterführen.

Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Fischer oder Herr Rhiel von der Gewässerschonenden Beratung zur Verfügung (06422/922074).