Wenn Sie dem Verband als dingliches Mitglied beitreten, haben Sie die Möglichkeit, Maschinenanschaffungen zu tätigen oder in bestehende Maschineneinrichtungen integriert zu werden. Dabei werden folgende Aufnahmebeiträge erhoben:

  • 12,00 € pro ha landwirtschaftliche Nutzfläche lt. FNN (EU-Antrag)

Die Aufnahmegebühr wird auf den Höchstbetrag von 600,00 € pro Betrieb begrenzt.

Als Maschinenringmitglied zahlen Sie keinen Aufnahmebeitrag! Allerdings werden auf einzelne ausleihbare Maschinen 15 % mehr Gebühr erhoben.

Beiden Mitgliedsformen gemein ist, dass jährliche Mitgliedsbeiträge von 2,50 € pro ha erhoben werden. Der Mindestbeitrag beträgt 25,00 €, der Höchstbeitrag 250,00 €. Für Lohnunternehmen und Kommunen beträgt dieser Beitrag pauschal 250,00 €.

Näheres dazu finden Sie auch unter WBV-Gebühren (nur für registrierte Mitglieder).

Hier erhalten Sie den Anmeldebogen zum Beitritt in den WBV: Anmeldebogen Download