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Unsere Maschinenhallen


z. B. im Radenhäuser Feld, mit sieben 5 m breiten sowie 4,50 m hohen Rolltoren an der Zufahrtsseite, die das Rangieren der Mähdrescher erleichtern.

Unsere Werkstatt


Eine unserer vier Hallen beinhaltet eine Reparaturwerkstatt, der außerdem ein gut sortiertes Ersatzteillager angeschlossen ist. Eine leistungsstarke, betriebseigene Werkstatt ist insbesondere zur Erntezeit wichtig, um Ausfallzeiten gering zu halten.
Regierungspräsident Dr. Lars Witteck und Verbandsvorsteher Werner Metke bei der Vertragsunterzeichnung

„Regierungspräsidium Gießen und der Wasser- und Bodenverband „Marburger Land“ schließen einen Vertrag über die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Landkreis Marburg-Biedenkopf“.

Pressemitteilung des RP Gießen:
Regierungspräsident Dr. Lars Witteck und der Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes „Marburger Land“ (WBV) Werner Metke unterzeichneten am 13.12.2010 einen Vertrag über die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch eine integrierte gewässerschutzorientierte Beratung in der Region „Marburger Land“.

Witteck sagte vor der Unterzeichnung:“Ich wünsche mir, dass wir die Umsetzung des Projektes vertrauensvoll und zielorientiert zum Schutz und Erhalt unseres Grundwassers und der Oberflächengewässer betreiben. Alle Flächenbewirtschafter und alle in der Beratung der Region tätigen Personen und Organisationen werden in diese Beratung integriert und sind eingeladen sich in das Projekt einzubringen.“

Die Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben gezeigt, dass die Gewässer durch diffuse Stoffeinträge belastet werden. Für den Bereich des Grundwassers sind dies Nitrat und Pflanzenschutzmittel (PSM), für die Oberflächengewässer Phosphor und ebenfalls PSM. Der Eintrag dieser Stoffe in den Boden hat dazu geführt, dass sich in Hessen Wasserkörper (Grund- und Oberflächenwasser) in einem eher „schlechten chemischen Zustand“ befinden. Das Hessische Wassergesetz sieht außerdem vor, dass nachteilige Veränderungen des Grundwassers zu vermeiden und Maßnahmen zur Trendumkehr zu ergreifen sind, wenn sich signifikante Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkung menschlicher Tätigkeit zeigen. Demnach darf sich der Zustand der Gewässer, die sich bereits im „guten chemischen Zustand“ befinden, nicht gegenüber der IST- Situation verschlechtern.

Hier setzt die Beratung durch den WBV „Marburger Land“ an.

Für das Grundwasser in Mittelhessen sollen in speziell abgegrenzten Gebieten Maßnahmen zu einer sogenannten „Trendumkehr“ durch den WBV „Marburger Land“ eingeleitet werden. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf umfasst das Maßnahmengebiet insgesamt 36 Gemarkungen der Städte und Gemeinden Münchhausen, Wetter, Cölbe, Stadtallendorf, Neustadt, Kirchhain und Rauschenberg, mit einer gesamten landwirtschaftlichen Ackerfläche von etwa 10000 Hektar. In diesem Gebiet, das in zwei Teilgebiete aufgeteilt wird, soll in Abhängigkeit von der Belastung des Grundwassers, aber auch der Oberflächengewässer, eine Beratung der Landwirte im Hinblick auf eine gewässerschonende Landbewirtschaftung erfolgen. Ebenso sollen freiwillige Agrarumweltmaßnahmen (z.B. Zwischenfruchtanbau) über das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) angeboten und umgesetzt werden. Sowohl die Projektträgerschaft, als auch die Beratung für diese auf die Minimierung der Erosion und auf den Grundwasserschutz bezogene Beratung soll durch den Wasser- und Bodenverband „Marburger Land“ erfolgen. Diese Aufgabe wurde jetzt dem Verband durch das Land Hessen im Rahmen einer vertraglichen Aufgabenübertragung zugesprochen. Das Land trägt die entstehenden Kosten in vollem Umfang. Als Auftraggeber fungiert das Regierungspräsidium Gießen.

Das vorgesehene flächendeckende Konzept ist angelehnt an die langjährigen Erfahrungen des WBV „Marburger Land“ aus der Beratung in den Wasserschutzgebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Der Wasser- und Bodenverband als Träger des Projektes ist seit 15 Jahren im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Rahmen der gewässerschutzorientierten Beratung für einzelne Gemeinden und Wasserversorger tätig. Es besteht ein Vertrauensverhältnis gegenüber den Flächenbewirtschaftern aber auch gegenüber dem Regierungspräsidium. Dies garantiert eine zügige Umsetzung der Maßnahmen der WRRL.