SUCHEN

Unsere Maschinenhallen


z. B. im Radenhäuser Feld, mit sieben 5 m breiten sowie 4,50 m hohen Rolltoren an der Zufahrtsseite, die das Rangieren der Mähdrescher erleichtern.

Unsere Werkstatt


Eine unserer vier Hallen beinhaltet eine Reparaturwerkstatt, der außerdem ein gut sortiertes Ersatzteillager angeschlossen ist. Eine leistungsstarke, betriebseigene Werkstatt ist insbesondere zur Erntezeit wichtig, um Ausfallzeiten gering zu halten.
Der Verband hat zur Aufgabe:

1. Herstellung, Betrieb und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen und der Dorferneuerung.

2. Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Maschinen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen der Verbandsmitglieder.

3. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts.

4. Herstellung und Betrieb von Anlagen zur Be- und Entwässerung.

5. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Beratung zur Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.

6. Vermittlung des überbetrieblichen Maschinen- und Arbeitskräfteeinsatzes von und an Verbandsmitglieder zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und zur Landschaftspflege.

7. Herrichtung und Erhaltung von Flächen und Anlagen zum Schutz des Naturhaushaltes und des Bodens in Form von Landschaftspflege- und Kommunalarbeiten durch den Verband oder seine Mitglieder.

8. Verwertung von Bioabfällen und kommunalen Klärschlämmen, sowie die Wiederverwertung von organischen Reststoffen im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben.

9. Verwertung und Ausbringung von Bioabfall-Komposten und Klärschlämmen aus Abwasserbehandlungsanlagen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen der Mitglieder.

10. Organisation / Durchführung gemeinschaftlicher Transporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Betriebsmitteln, Komposten und Klärschlämmen.

11. Organisation der Vermittlung landwirtschaftlicher Betriebsmittel an Mitglieder.

12. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.